NRW Förderprogramm Wallboxen! 2022 

  • In Verbindung mit einer Photovotaikanlage erhalten Sie 1500€
  • Ohne Photovoltaik erhalten Sie 1000€

Sprechen Sie uns an wir helfen Ihnen gerne. Wir ermitteln die passende Solarenergieanlage für Sie,montieren,beantragen und neben diese dann für Sie in Betrieb. "Alles aus einer Hand "

  • Ladestation muss über 11kW Ladeleistung verfügen und auf diese Leistung eingestellt werden
  • Ladestation muss fest verbaut und 3-phasig an der Stromversorgung angeschlossen sein
  • Ladepunkt muss intelligent und steuerbar sein
  • Ladestation muss auf der Liste förderfähiger Ladestationen des KfW gelistet sein
  • Ladestation muss updatefähig sein, um zukünftige technische Entwicklungen berücksichtigen zu können (z.B. Anbindung an Smart Meter Gateway)
  • Strom für Ladestation muss ausschließlich aus Erneuerbaren Energien stammen 

ÄNDERUNG AB 20.03.2021 FÖRDERUNG NRW 2021 DER LADEINFRASTRUKTUR FÜR ELEKTROFAHRZEUGE 

foederung charger

WER KANN EINEN ANTRAG AUF FÖRDERUNG STELLEN?

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Personengesellschaften
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Steuerbare Ladeinfrastruktur - Wallboxen und Ladesäulen
Ein Ladepunkt gilt im Sinne der Richtlinie als steuerbar, wenn dieser über die folgende Ausstattung verfügt:  kabelgebundene bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle (Ethernet, RS-485) oder kabellose bidirektionale Datenverbindung (zum Beispiel GSM, UMTS, LTE, W-Lan) und zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll (zum Beispiel Modbus-TCP, Modbus/RTU oder EEBUS).  Der installierende Elektrofachbetrieb muss bestätigen, dass es sich um eine steuerbare Wallbox bzw. Ladesäule handelt.

 

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