NRW Förderprogramm Wallboxen! 2022
- In Verbindung mit einer Photovotaikanlage erhalten Sie 1500€
- Ohne Photovoltaik erhalten Sie 1000€
Sprechen Sie uns an wir helfen Ihnen gerne. Wir ermitteln die passende Solarenergieanlage für Sie,montieren,beantragen und neben diese dann für Sie in Betrieb. "Alles aus einer Hand "
- Ladestation muss über 11kW Ladeleistung verfügen und auf diese Leistung eingestellt werden
- Ladestation muss fest verbaut und 3-phasig an der Stromversorgung angeschlossen sein
- Ladepunkt muss intelligent und steuerbar sein
- Ladestation muss auf der Liste förderfähiger Ladestationen des KfW gelistet sein
- Ladestation muss updatefähig sein, um zukünftige technische Entwicklungen berücksichtigen zu können (z.B. Anbindung an Smart Meter Gateway)
- Strom für Ladestation muss ausschließlich aus Erneuerbaren Energien stammen
ÄNDERUNG AB 20.03.2021 FÖRDERUNG NRW 2021 DER LADEINFRASTRUKTUR FÜR ELEKTROFAHRZEUGE
WER KANN EINEN ANTRAG AUF FÖRDERUNG STELLEN?
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Personengesellschaften
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Steuerbare Ladeinfrastruktur - Wallboxen und Ladesäulen
Ein Ladepunkt gilt im Sinne der Richtlinie als steuerbar, wenn dieser über die folgende Ausstattung verfügt: kabelgebundene bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle (Ethernet, RS-485) oder kabellose bidirektionale Datenverbindung (zum Beispiel GSM, UMTS, LTE, W-Lan) und zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll (zum Beispiel Modbus-TCP, Modbus/RTU oder EEBUS). Der installierende Elektrofachbetrieb muss bestätigen, dass es sich um eine steuerbare Wallbox bzw. Ladesäule handelt.