Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Privatpersonen, freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeiten auftreten

Was wird gefördert?

  • Stationäre elektrische Batteriespeicher

Wie viel Förderung gibt es?

  • 150 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität bis 30.06.2021
  • voraussichtlich ab Mitte August eine Neuauflage, siehe Aktuelles .
  • Die Förderhöchstgrenze liegt bei 75.000 Euro

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

  • Die angeschlossene Photovoltaikanlage muss neu errichtet werden.
  • Das Verhältnis der installierten Leistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt peak zur Kapazität des Batteriespeichers in Kilowattstunde darf maximal eins zu drei betragen.
  • Für jede Photovoltaikanlage und für jeden Standort ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein Batteriespeichersystem beschränkt.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen. Über den Button den Vordruck „Wahrheitsgemäße Angaben drucken" ausdrucken, unterschreiben, gegebenenfalls einscannen und mit dem Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot zum Antrag hochladen. Den Antrag absenden.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. (Schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner). Weitere Unterlagen können über einen Link oder per E-Mail nachgereicht werden.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt kann die Maßnahme beauftragt werden.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

  • Ein Antrag kann in diesem Jahr vom 4. Februar bis zum 20. November gestellt werden.
  • Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist.  
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